Am 11.11.09 wird im Rathaus der Stadt Lingen erneut über die Emslandarena gesprochen. Dabei hat sich die Stadt Lingen anwaltlicher Beratung versichert, die bedenkenswert ist. Die Wahl nehme ich mal als Kompliment an die Schepsdorfer BI Kein Industriegebiet – wir hatten in dieser Kanzlei unseren juristischen Hintergrund gefunden. Mein Überblick ist natürlich nicht vollständig, aber ich weiß, dass nach unserer Empfehlung die Kanzlei Streitbörger auch in weiteren Streitpunkten in Lingen von Bürgern gegen die Planungsbehörden in Stellung gebracht wurde. Da ist es für die Stadt sicherlich interessant, dieser Kanzlei auch auf der anderen Seite ein Betätigungsfeld anzubieten…Die BI Altenlingener Forst z.B. wird sich freuen, von dieser Entwicklung zu hören…. kann es sein, dass die BI Arenawahn sehr überrascht sein wird, dass diese Kanzlei sich nun doch mit dem Thema beschäftigt?
Abwehr durch Umarmung – Anmerkung zur taktischen Anwaltswahl
6. November 2009 von bn_Sabine Stüting
Hallo Sabine,
habe ich das richtig verstanden?
Die Kanzlei Streitbörger soll ein Mandat von der Stadt Lingen erhalten????
Das ist dann sicher ein eindeutiges Indiz dafür, dass die BI´s, die sich von der Kanzlei vertreten lassen haben oder es sogar derzeit noch tun, eine gute Wahl getroffen haben.
Auf der anderen Seite ist das aber für mich ein eklatanter Vertrauensverstoß gegen die BI´s, wenn die Kanzlei jetzt ein Mandat der Gegenseite annimmt
Denn, man kann immer nur einem Herren dienen.
Sollte das alles zutreffen, sollte die BI „pro Altenlingener Forst“ der Kanzlei sofort das Mandat enziehen und sämtliche Honorarzahlungen zurückfordern
Hallo Herr Nüsse,
es hat sich über die vielen Jahrhunderte nichts geändert.-
Wessen Brot ich eß, dessen Lied ich singe. – Das gilt nun mal auch für Rechtsanwälte.
Danke für den von Ihnen vorgebrachten Vorstoß der Solidarität zu unserer BI. – Nur denken wir nach wie vor, dass wir auch juristisch alles richtig gemacht haben, – da wir ja auf Vorgaben der Verwaltung und der Firma Zech aufgebaut haben. ´
Wir haben nur etwas mehr Kreativität und Interesse an unserer Stadt, als die, die eigentlich dafür bezahlt werden.
Sehr geehrter Herr Nüsse, – ich persönlich finde Ihre Empörung und Haltung sehr lobenswert, – nur ist Moral und Anstand in unserer heutigen Zeit nicht mehr so gefragt, wie Sie und ich (wir) das gerne hätten.
Es ist ja nicht unmoralisch, seitens der Verwaltung einen Anwalt aufzufahren, – läßt sich doch aus Steuergeldern Vieles organisieren.-
Für mich ist nur unerträglich, – das da im Rat manch eine/r sitzt, die/den das beindruckt und in ihrer/ seiner Entscheidungsfreiheit (falls noch vorhanden) beeinflusst, ohne selbst nachzudenken.
Ein jur. Prof. – na der muss es ja wissen. – Toll –
und alles Denken hört auf.
Ärgern Sie sich nicht, – es findet sich alles……
…irgendwann.
Trotzdem, – DANKE – für Ihren Kommentar
Bevor das Ganze zu hoch kocht, vielleicht dieses zur Klärung:
Sollte man nach den Beteiligten googlen, findet man unter Streitbörger + Name des beteiligten Anwalts (hier Glock oder Gördes) zwei identisch aufgemachte Seiten, die aber auf zwei geographisch (Bielefeld/Hamm) getrennte Kanzleien verweisen.
Es besteht die Möglichkeit, dass beide nichts von den vergangenen Lingener Aktivitäten der anderen (?) Kanzlei wussten. Dies koennte man durch ein kurzes Telefonat möglicherweise blitzschnell klären und den Konflikt dadurch hoffentlich beilegen.
Ferner sollte man daran denken, dass Streitbörger nie ein Mandat der BI Arenawahn bekommen hat.
Sollte sich aber heraussstellen, dass man voneinander wusste und man möchte seitens der Kanzlei(en) beide Mandate wieter aufrecht erhalten ,…..
Den ursprünglich letzten Satz (Kriegspartei, Waffenhändler, etc.) ersatzlos gestrichen (RR, 6.11.09)
Es handelt sich um eine Großkanzlei mit mehreren Standorten, vgl.
( http://www.streitboerger-speckmann.de/standorte.html ).
Die Bundesrechtsanwaltsordnung sieht vor, dass ein Rechtsanwalt nicht beide Parteien in einer Sache vertreten darf. Die genaue Beurteilung sollte man den Sachverständigen überlassen; die Vertretung beider Parteien in einer Sache liegt meiner Meinung nach nicht vor.
Neben dem formaljuristischen gibt es aber auch den Aspekt des standesgemäßen Verhaltens, der z.B. im ärztlichen Bereich von Kollegen beurteilt werden kann.
Da scheint es mir zweifelhaft, ob ich als Anwalt/Kanzlei ein Mandat von A gegen B annehmen und glaubwürdig die Interessen von A verteidigen kann, wenn ich mich zeitgleich von B in anderer Sache bezahlen lasse.
N. B. Worte wie „Waffenhändler“ oder „Kriegspartei“ finde ich wenig hilfreich.