Presseerklärung der BürgerNahen (LT vom 20.11.2010):
BürgerNahe kritisieren Verhandlungsstand mit RWE – Leichtfertiger Umgang mit öffentlichem Vermögen
Die Stadtwerke Lingen gehören zu 40% der RWE und nur noch zu 60% der Stadt Lingen. Ende des Jahres läuft der Gesellschaftervertrag mit der RWE aus. Lingen kann nun entweder die Anteile der RWE übernehmen oder den Gesellschaftsvertrag verlängern.
Der Verwaltungsausschuss der Stadt habe in nicht öffentlicher Sitzung nach Kenntnissen der BürgerNahen den OB Dieter Krone per Beschluss aufgefordert, Verhandlungen aufzunehmen über den Verbleib der RWE als Gesellschafter bis Ende 2020. Dem Oberbürgermeister seinen zusätzlich einige weitere restriktive Vorgaben für den auszuhandelnden Vertrag gemacht worden. Die Kritik der BürgerNahen (BN) am Vorgehen des Verwaltungsausschusses bezieht sich auf mehrere Sachverhalte:
1. Eine Verhandlung mit der RWE auf Augenhöhe ist wegen der strikten Vorgaben für den OB kaum möglich. Zudem steht er durch das völlig verspätete tätig werden der Verwaltung erst sechs Wochen vor Vertragsablauf unter extremem Zeitdruck, was das Erreichen eines für Lingen positiven Ergebnisses zusätzlich erschwert. Die BürgerNahen wollen nicht zulassen, dass sich Verwaltung und Mehrheitsfraktion für vorhersehbare Probleme auf bequeme Weise in OB Dieter Krone einen Schuldigen für eigene Versäumnisse aufbauen.
2. Der Verwaltungsausschuss handelt nach Ansicht der BN mit seiner Weisung rechtswidrig, da er nicht zuständig ist. Die zu treffenden Entscheidungen bezüglich der Stadtwerke gehörten ausnahmslos in die Zuständigkeit des Rates.
3. RWE hat ein Weiterbestehen der Gesellschaft von einer unbefristeten Verlängerung des Vertrages abhängig gemacht. Der OB hat jedoch die ausdrückliche Vorgabe, eine befristete Verlängerung auszuhandeln. Ein Nachgeben seitens RWE wird nur durch handfeste Zugeständnisse seitens der Stadt zu erkaufen sein.
4. Mit der Vorgabe der Befristung durch den VA wird eine Übernahme der Anteile der RWE durch die Stadt von vornherein ausgeschlossen. Im Falle des Scheiterns der Verhandlungen könnte der Zwang zum Rückkauf jedoch als unvermeidbares Ergebnis eintreten.
5. Die Alternativen einer Übernahme der Anteile durch die Stadt oder einen anderen Investor wurden nie geprüft, was unverzüglich nachzuholen ist. Ohne solch eine Prüfung kann der Stadt ein Schaden in zweistelliger Millionenhöhe entstehen.
6. Nach Kenntnissen der BN gibt es mindestens einen weiteren geeigneten Interessenten an den RWE-Anteilen. Die BN fordern, dass hiermit unverzüglich Gespräche aufgenommen werden.
Der Verwaltungsausschuss ist offensichtlich ohne Prüfung der Altverträge davon ausgegangen, dass RWE bei Ausscheiden der dem Anteil entsprechende Unternehmenswert zusteht. Diesen Wert vermuten einige Ausschussmitglieder bei mindestens € 40 Mio. Er wurde nie gutachterlich untersucht, ist damit völlig aus der Luft gegriffen und dient demnach nur dazu, einen Erwerb von vornherein unmöglich erscheinen zu lassen:
Die Anteile des Stromversorgers wurden 1998 durch Einbringung einer Sacheinlage erworben. Bei Befristung einer Gesellschaft wird die Gestaltung eines Ausstiegs zum Fristende üblicherweise klar festgelegt. Dabei ist die Entschädigung des ausscheidenden Gesellschafters regelmäßig an die Sacheinlage gekoppelt – und eben nicht am Unternehmenswert.
Der Rückkauf der Anteile ist für den ausscheidenden Gesellschafter immer dann sehr attraktiv, wenn die Gesellschaft nachhaltig profitabel ist. Dies ist bei den Stadtwerken zweifellos der Fall. Die BN verlangen eine sofortige Klärung, ob ähnliche Bestimmungen für einen Rückerwerb vorgesehen waren. In dem Fall muss die Stadt die Anteile zurückkaufen und sei es nur, um sie anschließend mit Gewinn weiter zu veräußern. Hier stehen viele Millionen Euro städtischen Vermögens auf dem Spiel.
Es ist für die BN daher völlig inakzeptabel, dass die Mehrheitsfraktion in dieser wirtschaftlich so bedeutenden Angelegenheit einmal mehr versucht, die Bürger durch Beschlüsse „im Hinterzimmer“ vor vollendete Tatsachen zu stellen. Das unprofessionelle Vorgehen in diesem Fall halten die BürgerNahen für erschreckend. Dem designierten Verhandlungsführer Dieter Krone muss ermöglicht werden, sich außerhalb von Rat und Verwaltung verhandlungserprobte, unabhängige Kompetenz in sein Team zu holen.
Die BürgerNahen fordern in dieser Sache eine sachgerechte und frühzeitige Information der Bürger über die gewonnenen Fakten und die sich daraus ergebende Handlungsalternativen – und zwar vor einer Beschlussfassung im Rat.
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