Am Sonntag bleiben die Geschäfte in Lingen geschlossen. Bis auf die Tankstellen, Kioske, Restaurants, Gaststätten, Billardcafés, Spielcasinos, Sportstudios und so weiter.
Ver.di gewinnt gegen Lingen. Innerhalb der BürgerNahen gibt es unterschiedliche Ansichten für oder gegen den verkaufsoffenen Sonntag – ohne die Entscheidung der Judikative anzweifeln zu wollen.
Wir fragen uns, wer durch dieses Urteil gewonnen hat. Tenor bisher ist: Niemand. Ganz sicher verloren hat die Stadt, ihre Kaufmannschaft und die Mitarbeiter. An vier Sonntagen im Jahr darf ein Geschäft öffnen. Zum kommenden Sonntag wurden überregional Zeitungssonderseiten mit Anzeigen und Flyer verteilt. Die Kaufleute brauchen den Umsatz dieser vier Sonntage für ein positives Jahresergebnis – davon bezahlen sie auch die Mitarbeiter.
Dass dieser Sonntag unglücklich gewählt ist, steht mittlerweile fest. Ob das allerdings mit dem Tag der Arbeit (Gewerkschaften) oder mit dem weißen Sonntag (kath. Kirche) zusammenhängt, bleibt offen. Die Kirche hat jedenfalls nicht geklagt.
In Lohne gab es vor einiger Zeit einen verkaufsoffenen Sonntag anläßlich des Pfarrfestes (!). Zwei Themen, die bei erster Betrachtung gar nicht zusammen passen wollen. Pfarrer Reinhard Trimpe konnte damals überzeugend darüber aufklären, dass der Sonntagsverkauf nach dem Hochamt eine Jahrhunderte alte Tradition ist.
Das Urteil von gestern hat jedenfalls für einige Unruhe gesorgt: Angestellte im Rathaus, in Zeitungsredaktionen, in Druckereien und im Handel schieben (unbezahlte?) Überstunden, weil die gesammte Werbung umgestellt werden muss. Überregional tätige Autohändler haben Ihren Fuhrpark wegen der Lingener Automeile am Marktplatz aufpoliert und nach Lingen geschafft. Möbelhändler haben Dienstpläne umgeschrieben und Urlaubspläne geändert. Marketingagenturen überlegen aktuell, wie man die Leser in Holland und Rheine noch darüber informieren kann, dass in Lingen am Sonntag alles zu ist.
Den Lingener Geschäftsleuten ist mit diesem Urteil ein Schaden in Höhe von zigtausend Euro entstanden.
Die BürgerNahen stellen zwei Fragen:
– Warum hat in der Verwaltung niemand über dieses Risiko nachgedacht und die entsprechenden Schritte eingeleitet?
– Warum ist die Klage von ver.di / DGB nicht schon vor Monaten eingereicht worden?
Auf Ihre Meinung hier freuen wir uns!
Kurz aus dem Hamsterrad, und alte Tradition erhalten solange Nichts, Besseres nachkommt, letztlich verbindet jeder den 1 Mai mit einer Art F r e i e n T a g und Entspannung. Und wer nicht mehr abschalten kann, kann dann immer noch zur Kirmes. Gönnen wir Egoisten den zwangsverpflichteten Personal mit manch langen Öffnungszeiten eine Verschnaufpause, es verhungert doch Keiner, und der Händler wird schon noch sein Reibach machen.