Das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen (OVG) hat mit Beschluss vom 19.05.2020 eine Berufung der unabhängigen Wählergemeinschaft „Die BürgerNahen“ nicht angenommen. Die BN hatte sich dagegen gewehrt, dass 2016 nachträglich die Satzung der drei Lingener kommunalen Eigenbetriebe geändert worden war.
Bis dahin konnten in das jeweilige Aufsichtsgremium auch Fachleute entsendet werden, die kein Ratsmandat hatten.
Als die BN hieran wie in der Vergangenheit anknüpfen wollte und Fachleute benannte, wurde das auf Initiative der SPD von den anderen Stadtratsfraktionen verhindert:
Die Eigenbetriebssatzungen wurden seinerzeit geändert, weil die BN externe Fachleute benannt hatte.
Eigenbetrieb
Eigenbetriebe sind nach deutschem Kommunalrecht Organisationseinheiten einer Stadt oder Gemeinde, die zwar keine eigene Rechtspersönlichkeit besitzen, für die durch die Art und Umfang ihrer Tätigkeit aber eine selbstständige Wirtschaftsführung sinnvoll ist. Eigenbetriebe sind deshalb aus der Haushaltssatzung der Stadt und Gemeinde ausgegliedert und von größerer Flexibilität als ein Amt oder ein Fachbereich.
In der Stadt Lingen (Ems) gibt es drei Eigenbetriebe: Der Eigenbetrieb „Emslandhallen“, zu der auch die Halle IV und die EmslandArena zählen, der Eigenbetrieb „Zentrale Gebäudewirtschaft“ und die Ab- und Regenwasserbeseitigung als „Eigenbetrieb Stadtentwässerung“. Sie haben jeweils einen Betriebsleiter und einen Betriebsausschuss als Aufsichtsgremium. Die Betriebsausschüsse werden seit der Satzungsänderung 2016 nur noch mit Ratsmitgliedern besetzt; ihnen gehören allerdings im Rahmen der betrieblichen Mitbestimmung auch Vertreter der Bediensteten an.
Der Fraktionsvorsitzende der BN, Robert Koop, erklärte am Mittwoch zu dem Beschluss des OVG:
1. Wir bedauern die Entscheidung des Gerichts, weil sie in der Sache guten und besseren Sachverstand aus den drei wirtschaftlichen Eigenbetrieben unserer Stadt heraushält. Das ist ein Verlust für jeden Bürger und jede Bürgerin.
2. Gerade in den heutigen Zeiten sind Entscheidungen in den städtischen Eigenbetrieben nur gut, wenn sie auch ökonomisch und fachlich fundiert sind. Das wollten wir durch die von uns benannten Fachleute sicher stellen, die Ratsmehrheit wollte dies leider nicht.
3. Das jetzige Ergebnis ist daher kein Erfolg für die Ratsmehrheit und den Oberbürgermeister. Zusammen haben sie verhindert, dass mehr Sachkunde und größere Fachkenntnis in den kommunalen Eigenbetrieben entscheiden.
4. Wir BürgerNahen werden uns künftig politisch dafür einsetzen, dass die alte, bewährte aber leider abgeschaffte Regelung zurück kommt, so dass auch Fachleute von außerhalb des Rates in den Gremien unserer städtischen Eigenbetriebe mitentscheiden.
5. Nebenbei: Wenn man, wie das OVG Niedersachsen, 11 eng beschriebene Seiten braucht, um sich mit unseren Argumenten auseinanderzusetzen, können die nicht so schlecht gewesen sein.
Foto des OVG von Bubo – Selbst fotografiert, CC BY-SA 3.0, Link
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