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Archive for the ‘Gesundheitswesen’ Category

„Das Bundeskabinett hat beschlossen, jetzt auch die Ausstattung von Räumen mit neuen raumlufttechnischen Anlagen finanziell mit bis zu 80% zu fördern. Damit hat der Bund der wissenschaftlich fundierten Forderung auf Nachrüstung entsprochen“, teilen die BürgerNahen (BN) mit. Sie erinnern daran, dass ein Antrag der BN im Dezember 2020  zur Anschaffung mobiler Raumlüfter zur schnellen Beseitigung des Problems vom OB, dessen Verwaltung und der CDU-Mehrheit des Rates und der sich anschließenden SPD abgelehnt worden sei. Robert Koop, Fraktionsvorsitzender der BürgerNahen im Lingener Rat: „Jetzt wird deutlich, dass der Antrag zum Schutz der Kinder in Schulen und Kitas oft aus nicht nachvollziehbaren Gründen von der Verwaltung und der Ratsmehrheit abgelehnt wurde. Es ist längst viel zu viel Zeit verstrichen.“

Koop: „Nun zeigt die Entscheidung des Bundeskabinetts, dass Raumluftanlagen als wirksames Mittel zur Bekämpfung der Pandemie anerkannt ist. Dies insbesondere vor dem Hintergrund, weil sich neue Virusvarianten entwickeln werden und die Sorge vor möglichen Schulschließungen im neuen Schuljahr steigt. „Aktuell hat das Bundesland Bayern bereits beschlossen, alle bayrischen Grundschulen bis zum Herbst mit mobilen Luftreinigern zu versorgen. Auch in NRW wird der Druck auf die Landesregierung stärker, die Anschaffung von Raumlüftern zu unterstützen. Niedersachsen wird sich diesem Thema nicht verschließen können. Schnelles Handeln ist jetzt erforderlich, da der Markt für Filteranlagen, ob mobil oder stationär, in Kürze weit überzeichnet sein dürfte“, sagt  Robert Koop.

Er wies daraufhin, dass er das Thema in der Sitzung des Verwaltungsausschusses am Mittwoch angesprochen habe. Erstmals habe dort OB Krone dafür plädiert, wo möglich in den städtischen Schulen und Kitas fest eingebaute Luftfilter zu installieren. Die Verwaltung prüfe gerade, wo dies möglich sei. „Es bewegt sich etwas“, resümierte der BN-Kommunalpolitiker, „und das freut uns Bürgernahe sehr.“

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Der Berliner Tagesspiegel meldet heute, dass nicht alle Bedürftigen FFP2-Masken erhalten. Das ist auch in Lingen der Fall.

Die Bundesregierung hat zwar in den letzten Wochen Millionen kostenloser FFP2-Masken an Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld II (ALGII) verteilen lassen. In ihrem Auftrag haben die Krankenkassen die Berechtigungsschreiben per Post verschickt, die es ALG-II-Empfängerinnen und -Empfängern ermöglicht, mit Vorlage ihres Personalausweises bis zum 6. März zehn kostenlose FFP-2-Masken aus einer Apotheke abzuholen.

Doch eine große Gruppe von Menschen, denen es finanziell eher noch schlechter geht, bleibt nach Informationen des Berliner Tagesspiegel bei dieser Verteilaktion außen vor:

Mehr als 500.000 Menschen unter 60 Jahre, die aufgrund einer Erkrankung oder Behinderung dauerhaft und vollständig erwerbsgemindert sind und deshalb Grundsicherung erhalten.

In einer Erklärung schlug die unabhängige Wählergemeinschaft „Die BürgerNahen“ am Montag vor, dass deshalb die Stadt Lingen einspringen soll. Man gehe davon aus, dass in Lingen keine 400 Menschen davon betroffen sind. Mit einem Finanzaufwand von rund 4.000 Euro könnten die Bezieher/innen von Grundsicherung ebenfalls jeweils 10 kostenlose FFP2-Masken erhalten, die unbürokratisch gegen Vorzeigen des Grundsicherungsbescheids in einer der Lingener Apotheke ausgehändigt werden können. Die Stadt könne den Apotheken den dadurch entstehenden Aufwand vergüten.

Foto: Pixabay

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Unser BN-Fraktionsvorsitzender im Stadtrat Robert Koop (Foto lks.) schreibt heute in seinem Blog, dass er sich gefragt habe: Was kann, was muss unsere Stadt Lingen (Ems) tun, um negativen Corona-Folgen entgegenzutreten und sie zu reduzieren? Dazu hat er gleich eine Liste mit 20 Punkten veröffentlicht, wie denn unsere Stadt Lingen (Ems) mit den Problemen umgehen kann, die uns die Corona-Pandemie beschert hat. Er schreibt

Diese „20 Punkte“ stellen wir hier gern zur (kommunalpolitischen) Diskussion.

  1. Die Infektionszahlen in Kreis und Stadt müssen täglich offengelegt werden, einschließlich des Hinweises, wo sich Erkrankte infiziert haben. Es sind genügend Mitarbeiter/innen im Gesundheitsamt des Landkreises tätig oder dahin abgeordnet, dass dies möglich ist.
  2. Die Aufforderung an die öffentlichen Behörden: Feiert euch nicht für euren Einsatz, den man für normal und keineswegs außergewöhnlich halten muss, sondern strengt Euch noch mehr an, macht Überstunden und arbeitet, damit nicht Menschen mit ihrem Leben für Untätigkeit bezahlen.
  3. Jeder Coronatest braucht eine Genom-Sequenzierung, um die Ausbreitung des „englischen Virus“ B.1.1.7 zu stoppen. Die Genom-Sequenzierung ist  notwendig, weil sich inzwischen die Virusmutation immer mehr und vor allem in den benachbarten Niederlanden ausbreitet. Der zuständige Landkreis Emsland wird aufgefordert, diese Sequenzierung sicherzustellen.
  4. Die Stadt Lingen (Ems) hat so schnell wie möglich die Impfung aller Ü80-Einwohnerinnen und -Einwohner -auch derer, die nicht in Pflegeheimen leben- sowie aller hier arbeitenden Pflegekräfte, gerade auch die ambulanten oder häuslichen, vorzubereiten. Die Betroffenen und die Pflegedienste sind dazu anzuschreiben und für sie ist organisatorisch alles vorzubereiten, damit sie geimpft werden.
  5. Der aktuelle Einsatz von nur zwei Impfteams im Emsland ist zu wenig. Der Landkreis wird aufgefordert, die mobilen Impfteams deutlich aufzustocken.
  6. In der Stadt Lingen (Ems) ist eine private Teststation einzurichten, vorzugsweise im Medicus-Wesken, in der sich jede/r an jedem Werktag sofort testen kann. Die Stadt trägt die Kosten, die von Krankenkassen und Dritten nicht getragen werden.
  7. In alle Schulen und Kitas, Pflegeheime und Gemeinschaftseinrichtungen der Stadt Lingen (Ems) gehören sofort so viele Schnelltests, dass sie jederzeit und kostenlos für jede/n Bedienstete/n, Schüler/innen und Kindergartenkinder zur Verfügung stehen. In jeder dieser Einrichtungen ist das Personal instand zu setzen, diese Tests selbständig durchzuführen.
  8. Die Stadt Lingen (Ems) stellt für die Schüler/innen städtische Räumlichkeiten (Jugendzentren, Stadtteilzentren, Gaststätten, Ortsverwaltungen und dgl.) zur Verfügung, um Schüler/innen Homeschooling zu ermöglichen, die dies in ihren Wohnungen nicht oder nur unvollkommen ermöglichen. Die Schüler/innen werden dort in Abstimmung mit den Schulen ehrenamtlich bzw. durch hauptamtliche Personen oder Soloselbständige betreut und erhalten dort ein schultägliches Mittagessen.
  9. Jede/r Beschäftigte in Schulen, Kitas, Pflegeheimen sowie alle ambulanten Pflegekräfte sind auf Wunsch jederzeit sofort zu testen. Mit der Durchführung der Tests ist der Arbeitsmedizinische Dienst zu beauftragen. Die Stadt trägt die Testkosten, die von Krankenkassen und Dritten nicht getragen werden.
  10. Für den Besuch der Kitas wird ab Januar keine Gebühr erhoben, wenn die Kita geschlossen ist und die Kita-Betreuungsleistung nicht in Anspruch genommen wird.
  11. Die Super- und Verbrauchermärkte werden aufgefordert, spezielle Einkaufszeiten für Senior/innen Ü 60 anzubieten. Lingener/innen in diesem Alter können per Taxi zum Einkaufen in die teilnehmenden Einkaufsstätten fahren. Die Stadt zahlt bzw. erstattet die Taxikosten. Dasselbe gilt für Fahrten zu Impfzentren.
  12. Die Stadt Lingen (Ems) stellt den Einsatz großer Busse im LiLi-Stadtverkehr sowie in Abstimmung mit dem Landkreis beim Schüler/innentransport sicher, damit alle Fahrgäste die nötigen Abstände einhalten können.
  13. Die Stadt Lingen (Ems) fördert alle Restaurants und Cafés  im Stadtgebiet, sofern sie dem LWT angehören. Einkaufs- bzw. Verzehrgutscheine werden mit 25 % höchstens aber 50 Euro pro Person bezuschusst.
  14. Die Stadt Lingen (Ems) verstärkt personell die Heimaufsicht, und sie informiert in ihrer Muttersprache alle nichtdeutschen Einwohner/innen in Lingen (Ems) über die für sie bestehenden Möglichkeiten, sich und ihre Nächsten vor dem Coronavirus zu schützen.
  15. Die Stadt Lingen (Ems) stellt allen städtischen Schulen einschließlich der Schüler/innen alle gewünschten Mittel für die Ausstattung mit Hard- und Software für den Online-Unterricht unverzüglich zur Verfügung.
  16. Die Stadt Lingen (Ems) stellt über den LWT 1 Mio Euro für Miet-Ausfallbürgschaften bis maximal 5.000 Euro für bestehende Einzelhandelsbetriebe zur Verfügung, sofern sie Mitglied im LWT sind. Voraussetzung für eine Ausfallbürgschaft ist, dass die Vermieter auf ein Drittel der aktuellen Monatsmiete ab November 2020 rechtsverbindlich für mindestens drei Monate verzichten.
  17. Die Stadt Lingen (Ems) stellt einen Härtefonds von 250.000 Euro für Familien zur Verfügung, die durch die Corona-Pandemie in Not geraten sind. Über die Verwendung entscheidet auf Vorschlag der Stadtverwaltung eine Arbeitsgruppe des Ratsausschusses für Familie, Soziales und Integration.
  18. Die Stadt Lingen (Ems) stellt einen Härtefonds von 20.000 Euro für Wohnungslose  zur Verfügung, um ihnen Wohnungen zu vermitteln. Über die Verwendung entscheidet auf Vorschlag der Stadtverwaltung eine Arbeitsgruppe des Ratsausschusses für Familie, Soziales und Integration.
  19. Die Stadt Lingen (Ems) fördert über den LWT ab Februar 2021 Kulturschaffende und Soloselbständige, die in Lingen (Ems) wohnen, durch Vorab-Gagen bis zu 1.500 Euro/Monat. Dafür werden 150.000 Euro bereit gestellt.
  20. Die Stadtverwaltung berichtet 14-tägig schriftlich dem Rat der Stadt und der Bürgerschaft über die Entwicklung aller vorstehenden Punkte.

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CDU entwertet Pflegearbeit

Eine Pressemitteilung vom 01.09.2011 beschreibt Pläne des Landratskandidaten Winter, angesichts des spürbarer werdenden Fachkräftemangels in der Pflege aktiv zu werden. Menschen mit leichten Behinderungen sollen in einem dualen System für einfache Pflegetätigkeiten ausgebildet werden. Offenkundig soll dies Teil der Modellregion Gesundheit sein, zu der sich das Emsland erklärt hat.

Diese Pläne und ihre Begründung sind hanebüchen und erschreckend. Zum einen ist es falsch, zu behaupten, es gebe keine Ausbildung zum Pflegehelfer. Früher war dies eine einjährige Ausbildung, seit 2009 jedoch ist in Niedersachsen die zweijährige Ausbildung zum sogenannten Pflegeassistenten etabliert worden. Voraussetzung ist allerdings der Hauptschulabschluß. Die längere Ausbildung spiegelt die Erfordernis des Berufsalltages wieder und ist Zeichen der Professionalisierung in der Pflege. Eine einjährige Ausbildung für Menschen, die offenkundig den Hauptschulabschluß nicht besitzen, erscheint da widersinnig und entspricht nicht den komplexen Arbeitsanforderungen.

Zum anderen offenbaren solche Pläne in entlarvender Gutherzigkeit den eigentlichen Skandal: Die Geringschätzung der Pflege als Profession. Daran anschließend auch die Geringschätzung der Pflegebedürftigen – also der Menschen hier vor Ort. So wie an anderer Stelle davon die Rede ist, Langzeitarbeitslose ohne jede Ausbildung in der Pflege zwangszubeschäftigen, denn Pflege – das kann doch eigentlich jeder, Fieber messen und Po abwischen braucht doch keine Ausbildung…

Das wäre dann das Modellhafte am Leben im Emsland: Die Pflegeeinrichtungen können durch wenig Qualifizierte noch ein bißchen Geld sparen – denn natürlich würden diese „Pflegehelfer“ geringer entlohnt als Altenpfleger oder Gesundheits- und Krankenpfleger. Und die Pflegebedürftigen werden von Menschen betreut, die weniger qualifziert als in anderen Landes- oder Bundesregionen sind. Danke, CDU! Da leuchtet das C meilenweit vom Leuchtturm!

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Unsaubere Quelle

Bei Gelegenheit bin ich bei der Ems-Vechte-Welle auf die Mitteilung gestoßen, dass gestern ein betrügerisches Zusammenarbeiten eines Arztes aus Ochtrup mit drei Apotheken aus Meppen, Lingen und Nordhorn aufgedeckt worden sei:

12.11.09 / 12:30 Betrügerischer Rezepthandel aufgeflogen

Emsland/ Grafschaft Bentheim – Beamte der Staatsanwaltschaft Osnabrück und der Polizeiinspektion Emsland – Grafschaft Bentheim haben heute einen betrügerischen Rezepthandel in drei Apotheken in Meppen, Lingen und Nordhorn aufgedeckt. Anlass der Ermittlungen war eine interne Kontrolle der AOK Niedersachsen, die Unregelmäßigkeiten aufzeigte. Dabei ergab sich der Verdacht, ein Arzt aus Ochtrup habe in erheblichem Umfang Rezepte für Kassenpatienten ausgestellt, obwohl die Patienten nicht krank waren oder die Medikamente nicht im verordneten Umfang benötigten. Die Rezepte gelangten über einen Mittelsmann zu dem emsländischen Apotheker, der sie abrechnete, ohne die Medikamente überhaupt eingekauft und an die Patienten ausgegeben zu haben. Der Schaden aus diesen Taten beträgt bis zu 80 Tausend Euro.

Kennen wir die Nachricht nicht schon? Und ist nicht vor einigen Tagen in den Räumen der ehemaligen Apotheke ein Deko-Geschäft eröffnet worden?? Hier zur Wiederholung die Geschichte, wie sie vor einem Jahr berichtet wurde.
Und was war nun gestern? Die Neue Osnabrücker Zeitung weiß es aktueller zu berichten: mittlerweile sind die Ermittlungen abgeschlossen und Anklage wird erhoben….
Da muss in der Redaktion der Ems-Vechte-Welle wohl die Zeit stehen geblieben sein….

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Nur mal so zum Nachdenken zum Thema Gesundheitswesen und Impfungen… Über Sinn und Unsinn der Impfung gegen die Schweinegrippe kann man viel sagen und zitieren.  Erstaunlich ist immer wieder die Wertschätzung, die der ärztlichen Leistung entgegengebracht, sprich in Euro ausgedrückt wird. Wer seinen Hund impfen lässt, zahlt beim Tierarzt 12,03 für allgemeine Untersuchung und Beratung, für die Impfung 4,01 und für den Impfnachweis 3,44, summa summarum also 19,48 Euro (Quelle: Gebührenordnung für Tierärzte).  Die Impfung eines Menschen soll dagegen mit 5,50 bis 6,00 Euro bezahlt werden, wobei die Kassen noch versuchen, die Kosten für nicht verwendete Impfdosen gegenzurechnen, vgl. Da ist doch etwas krank…

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