Eigentlich ist längst alles gesagt zu diesem wuchtigen Eingriff in den Altenlingener Forst. Vor sechs Jahren wurde ein überflüssiger, ökologiefeindlicher Bebauungsplan beschlossen, der so eilig auf den Weg gebracht wurde, dass die kommunale Bebauungsplansatzung schon ausgefertigt war, obwohl der Rat sie noch nicht einmal beschlossen hatte.
Natürlich stoppte das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht diesen Plan im Jahr 2012 wegen des schweren Verstoßes – allerdings nicht ohne darauf hinzuweisen, dass er ansonsten wohl der gerichtlichen Prüfung standgehalten hätte.
Heute allerdings geht das nicht mehr. Denn vor zwei Jahren hat der Bundesgesetzgeber das Abholzen und Roden von Wald zur Bebauung gestoppt – grundsätzlich und gleichermaßen im Baugesetzbuch wie im Bundesnaturschutzgesetz.
Daher greift die Ratsmehrheit zu dem ihr von der Verwaltung unter dem OB angeratenen Trick, den groben Fehler aus dem Jahr 2009 zu heilen und das in der Annahme, dass sie damit die aktuelle Sach- und Rechtslage umgehen dürfe. Das Umgehungsgeschäft wird mit viel Emphase und mit dem Appell garniert, man solle doch Vertrauen in die Handelnden haben. Denn tatsächlich wolle man den Bebauungsplan Nr. 20 doch gar nicht, sondern etwas gänzlich anderes.
Das geht natürlich nicht zusammen. Für den ausgesprochen krummen Weg, den Rat ganz ernsthaft gehen soll, für ein Umgehen der aktuellen Gesetzeslage kann es natürlich kein Vertrauen, kein Ja der BürgerNahen geben. Das muss jedem einleuchten.
Hinzu kommt aber etwas besonders wichtiges: Ein Bebauungsplan darf nur aufgestellt werden, wenn er erforderlich ist. Das sagt § 1 Abs. 3 des Baugesetzbuches und diese Norm – sie ist ja keine Spielerei, die man Augen zwinkernd und mit gekreuzten Fingern hinterm Rück unbeachtet lassen darf- diese Norm wird hier und heute absichtlich missachtet. Es wird nämlich ein Plan beschlossen, der – nach allen Bekundungen und Erklärungen, die wir –auch gerade noch einmal gehört haben und hören – gerade nicht erforderlich ist. Deshalb will man ihn flugs wieder aufheben, heißt es, ohne zu sagen wir. Der wahre Wille des Stadtrates und der Verwaltung ist jedenfalls ein völlig anderer als der, der heute beschlossen werden soll. Das geht nicht.
Zuletzt hat am 5. Mai dieses Jahres das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass ein Bauleitplan nicht erforderlich im Sinne des Baugesetzbuches und damit ungesetzlich ist, wenn er nicht dem wahren Willen der Gemeinde entspricht, weil zwischen Planungswillen und Planungsinhalt eine totale Diskrepanz besteht (BVerwG, Beschluss vom 5. Mai 2015 – 4 CN 4.14, veröffentlicht in NVwZ 2015, S. 1537, Rbn. 10).
Aber: Wir sollen heute eine Bauleitplanung beschließen, die überhaupt nicht gewollt ist. Für jeden Grundschüler ist erkennbar:
Eine solche Planung ist nicht erforderlich im Sinne von § 1 Abs. 3 Baugesetzbuch.
Die BP ist als Interessent gefunden und nach meinem Eindruck wohl auch ein Stück weit überredet worden, als Interessent für die unrechtmäßig abgeholzten und gerodeten Flächen zur Verfügung zu stehen. Sie soll die Flächen kaufen für Unternehmensteile, die aus dem Produktionsbereich ausgelagert werden sollen.
Völlig zu recht betonen alle hier im Rat die außergewöhnlich hohe Bedeutung des Unternehmens BP für unsere Stadt und nicht nur die Stadt. Dass die BP-Raffinerie unverzichtbar ist, steht fest. Sie ist nicht nur wichtig für unsere Stadt sondern unverzichtbar für Hunderte von Familien und Tausende Menschen in unserer Stadt. Natürlich sind wir „Die BürgerNahen“ deshalb für die BP-Raffinerie und für die Pläne, den Standort Lingen zu modernisieren und zu sichern.
Doch gerade deshalb, weil wir die BP-Pläne für eine höhere Sicherheit und eine betriebswirtschaftlich optimalere Ausrichtung unterstützen, darf man sie und uns nicht auf ein planungsrechtlich so zweifelhaftes Projekt einschwören wie das Vorliegende – ein Projekt, das zudem ökologisch mit dem Baugesetzbuch und dem Naturschutzrecht auf ausgesprochenem Kriegsfuß steht.
Die Folge ist nämlich: Wenn nur ein Einziger gegen den Bebauungsplan klagt –wenn sie denn überhaupt von der Aufsichtsbehörde genehmigt wird- haben es die Befürworter des heutigen Beschlusses zu verantworten, dass die Planungen der BP-Raffinerie obsolet sind. Das ist keine Politik, die die Arbeitsplätze sichert sondern eine Politik, die nichts anderes tut, als die Arbeitsplätze zu gefährden, weil sie Unsicherheit schafft, wo doch Sicherheit sein muss.
Nun wäre in der Tat eine Nutzung wie die der BP angetragene eine Sache, über die man reden könnte, sofern es sicher wäre, dass es damit dann Ruhe einkehrt im und zum Altenlingener Forst, weil er eben im Kern erhalten bleibt. Unabdingbare Voraussetzung dafür ist aber diese Sicherheit. Nur dann gibt es so wortreich –gedruckt und ungedruckt- ein Grundlage für das eingeforderte Vertrauen. Vertrauen muss man sich beweisen, man kann es nicht ultimativ einfordern. Vertrauen braucht das Recht und nicht die Umgehung des Rechts.
Wie beweist man Vertrauen? Nicht mit Eilmärschen innerhalb von drei Wochen von der Präsentation der Vorlage 323/2015 sowie jetzt mit der gerade heute vorgelegten, nicht-öffentlichen Vorlage 349/2015 und überhaupt nicht mit Kommentaren in der Zeitung oder flammenden Forderungen an die Kritiker.
Ich will Ihnen sagen, wie man Vertrauen beweist und einen Vorschlag machen: Notwendig ist ein runder Tisch, an dem die Stadt, das Unternehmen und die Einwender, also vor allem die Bürgerinitiative pro Altenlingener Forst teilnehmen und der –wie bei diesem Bahnhofsprojekt in Süddeutschland- ergebnisoffen aber mit dem Ziel einer Einigung zusammentritt.
Wenn eine solche gemeinsame Einigung zustande kommt – und sie kann zustande kommen, dessen bin ich sicher – nur eine solche gemeinsame Einigung zustande kommt, wird eine vertragliche Vereinbarung aller am runden Tisch Sicherheit schaffen, weil sie weitere Klagen gegen den Bebauungsplan Nr. 20 ausschließt..
Denn (Anrede), Bebauungspläne kann eine Kommune nämlich neu und einseitig stricken, wie der heutige Tag beweist, an dem ein –ich wiederhole- nicht erforderlicher Bebauungsplan entgegen § 1 Abs. 3 Baugesetzbuch und entgegen dem bekundeten Willen des Rates beschlossen werden soll.
An jeder Planaufstellung nehmen die Bürgerinitiative wie die anderen Einwender nur von außen teil, sozusagen als Zuschauer. Aber eine gemeinsame Vereinbarung unterzeichnen sie aktiv und eine solche Vereinbarung kann dann eben nicht einseitig aufgegeben werden. wie Festlegungen eines B-Planes, den die Stadt jederzeit allein ändern kann. Ohne einen solchen runden Tisch und ohne eine solche Vereinbarung, kann es kein Vertrauen geben und wird es keines geben, weil es nicht dauerhaft und unbegrenzt den Altenlingener Forst geben wird. Nur mit einer vertraglichen Einigung sichern wir die Arbeitsplätze bei der BP. Nur dann ist der Streit befriedet. Nur dann ist der Streit wirklich beigelegt und befriedet.
Wir beantragen daher zum Verfahren
1. den Beschluss heute nicht zu fassen und ihn zu vertagen,
2. den Oberbürgermeister zu beauftragen, das Konzept für einen runden Tisch zu erarbeiten, der von einem Mediator oder einer Mediatorin geleitet, und dann dieses Konzept hier beschließen zu lassen.
Wer einen anderen Weg geht, missachtet nicht nur das Gesetz und er gibt den Arbeitnehmern der BP und der BP als Unternehmen auch das Gegenteil dessen, was er behauptet. Unsicherheit statt Sicherheit und Unklarheit statt klarer Verhältnisse. Das sollten Sie, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, dringend bedenken.
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