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Posts Tagged ‘Corona’

Leider gescheitert ist heute unsere BN-Stadtratsfraktion im Verwaltungsausschuss der Stadt (VA) mit ihrem Antrag, die Kitas in unserer Stadt mit mobilen Raumlüftern auszustatten. Die Grünen unterstützten den Antrag, dagegen stimmten CDU, SPD, FDP und Oberbürgermeister Krone. Die SPD hatte zuvor darauf hingewiesen, dass ihr Fraktionsmitglied Jens-Uwe Schütte berichtet habe, dass die evangelische Johanneskirche in der Stroot in ihrer Kita bereits mobile Raumlüfter vorhalte. Verstehen muss man es nicht, dass es die Sozialdemokraten trotzdem ablehnten, die mindestens notwendigen 181 Raumlüfter anzuschaffen und sie sozialen und kulturellen Einrichtungen zur Verfügung zu stellen, wenn in den Kitas stationäre Raumlüfter installiert seien.

Die mobilen Raumlüfter mit HEPA-Filtern würden keine wesentliche Sicherung vor Infektionen bringen. Das sei durch Lüften besser machbar. So darf man die Begründung der Neinsager zusammenfassen. Die  Debatte selbst dauerte keine Viertelstunde. Dann stimmten neun Verwaltungsausschussmitglieder mit Nein und nur zwei dafür -nämlich neben Robert Koop (BN) der Fraktionsvorsitzende der Grünen Heiner Rehnen.

Gleichzeitig lehnten es CDU, SPD, FDP und OB übrigens auch ab, im Quarantänefall oder bei corona-bedingter Schließung einer Kitagruppe den Eltern die Gebühren zu erlassen. Das sei zu kompliziert, hatte die Verwaltung dazu in der Ratsvorlage mitgeteilt. Es gebe 48 unterschiedliche Möglichkeiten. Den Hinweis von Robert Koop, dies sei eine EDV-Frage, die man digital  leicht bewältigen könne, ließ OB Krone nicht gelten.

Ein vor einer Woche unternommener Vorstoß des nicht in den VA entsandten FDP-Fraktionsvorsitzenden Meyer, den BN-Antrag dort erst gar nicht zu beraten, spielte übrigens keine Rolle. Meyer hatte keine wesentliche Änderung der Sach- und Rechtslage gesehen; deshalb sei der Antrag unzulässig ud dürfe überhaupt nicht beraten werden. Offenbar hatte er die hochansteckende Wirkung des Omikron-Variante bei seinem Vorstoß nicht gesehen, die längst zu einer Durchseuchung der (ungeimpften) Jüngsten führt, womit völig unklare Risiken in der Zukunft verbinden sind. Das stellt zweifellos eine neue Sachlage darf. Auch der FDP-Bundestagsabgeordnete Jens Beeck stimmt übrigens gegen den BN-Antrag. Das ist insoweit bemerkenswert, als die FDP im vergangenen Jahr und damit vor den Kommunalwahlen den Antrag unterstützt hatte, mobile Raumlüfter für die Schulen und Kitas der Stadt anzuschaffen. Diese Position hat sie geräuschlos aufgegeben.

In einer ersten Reaktion bewertete der BN-Fraktionsvorsitzende Robert Koop das Nein der Mehrheit: „Wir müssen erkennen, dass der Schutz der Jüngsten dem OB und den Parteien von CDU, SPD und nun auch FDP gleichgültig ist. Wenn es um konsequentes Handeln gegen das Virus geht, schickt man zwar die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Stadtverwaltung ins Homeoffice. Die ungeimpften Kleinsten und die Betreuungskräfte werden derweil in den Kitas durchseucht und gezahlt werden muss, auch wenn die Betreuungsleistung wegen des Corona-Virus nicht in Anspruch genommen werden kann. Wir als BN verstehen beide Entscheidungen nicht und halten sie für gleichermaßen unlauter wie bedauerlich. Lingen lässt seine Kita-Kinder ungeschützt“


Foto: Daumen nach unten via pixabay

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Vertreter der Lingener BürgerNahen haben am vergangenen Donnerstag den Malteser Hilfsdienst an der Lengericher Straße im Stadtteil Laxten besucht.  Malteser-Stadtbeauftragter, Manfred Kampling (Foto 2. von re.), und der Malteser-Stadtärztin, Nicole Grote(Foto re.), erläuterten dabei das Konzept ihres Corona-Schnelltest-Zentrums.

Seit Ende März wird dort sehr erfolgreich ein Covid-19-Testzentrum mit der Vornahme von inzwischen einigen Tausend Tests betrieben. Die aus über 40 Personen bestehende ehrenamtlich tätige Lingener Malteser-Gruppe besetzt die einzelnen Testtage und führt die Tests durch. Für die eigentlichen Schnelltest ist dabei ausschließlich medizinisch ausgebildetes Personal im Einsatz.

Das Testergebnis wird Getesteten anschließend per E-Mail übermittelt und liegt ihnen dann in elektronischer Form vor. Damit sich keine Warteschlangen bilden und keine Probleme mit dem Mindestabstand entstehen, ist eine vorherige Anmeldung zu einem Test notwendig. Sie kann online unter terminland.eu/malteser-testzentren-emsland oder durch einen Anruf (Tel. 0591 610590) in der Lingener Geschäftsstelle der Malteser erfolgen.

Die BN-Vertreter zeigten sich von der geschilderten Zusammenarbeit und den professionellen Ablaufstrukturen beeindruckt. Peter Golbeck (BN) anschließend: „Man kann nur tiefen Respekt davor haben, dass die Malteser alles ehrenamtlich machen, also kein Honorar erhalten!“ BN-Fraktionsgeschäftsführer Atze Storm ergänzte: „Dem von vielen Bürgern völlig zu Recht ausgesprochenen Lob schließen uns wir Bürgernahen mit einem mehr als herzlichen Dankeschön für dieses großartige Engagement mehr als gern an.“

 

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Der Fraktionsvorsitzende der unahängigen Wählergemeinschaft „Die BürgerNahen“ (BN) im Lingener Stadtrat Robert Koop nannte am Freitag drei konkrete Forderungen der BN-Ratsmitglieder:

„Die Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der Ministerpräsidenten des Bundesländer lockern die Corona-Beschränkungen. Sie knüpfen an die Inzidenzzahlen an, die aber im nördlichen und südlichen Emsland weiterhin stark auseinanderfallen. Nach unseren Berechnungen lag beispielsweise der 7-Tage-Inzidenzwert am Donnerstag in Lingen bei rund 45, aber in anderen Bereich des Landkreises deutlich höher.

+++ Wir wiederholen daher unsere dringende Aufforderung an den Landkreis und das Land Niedersachsen, den flächenmäßig bei weitem größten Landkreis des Landes nicht über einen Kamm zu scheren, sondern endlich regionale Differenzierungen zu ermöglichen. Die Ablehnung dieses Vorschlags durch Landrat Burgdorf (CDU) benachteiligt grundlos die Menschen in der Stadt Lingen.

+++ Mit Blick auf die Zulassung von Freizeitsport für Kinder und Jugendliche durch die Beschlüsse vom Mittwoch fordern wir, dass die Stadt Lingen allen Sportvereinen unverzüglich eine ausreichende Zahl von Schnelltests zur Verfügung stellt, die grundsätzlich vor jedem Training bei jedem jungen Sporttreibenden einen Test ermöglichen. Wir haben einen entsprechenden Antrag für den in der kommenden Woche tagenden Verwaltungsausschuss gestellt. Wir fordern die CDU auf, ihren sehr allgemeinen Corona-Worten, mehr für die Kinder „zum Beispiel aus dem sportlichen Bereich“ zu tun, jetzt auch Taten folgen zu lassen. Bekanntlich hat die CDU-Ratsmehrheit den Antrag der BürgerNahen abgelehnt, Raumlüfter für die Schulen anzuschaffen – für die BürgerNahen völlig unverständlich. Wir hoffen, dass jedenfalls die Schnelltests für die Sportvereine unverzüglich gekauft und dann eingesetzt werden. Die fachkundigen Betreuer/innen und Trainer/innen in den Sportvereinen sind in der Lage, die inzwischen problemlosen Tests durchzuführen. Die Testungen dienen uneingeschränkt der Sicherheit – nicht nur der Sicherheit der Sport treibenden Kinder und Jugendlichen.

+++ Wir mahnen außerdem an, die EDV-Betreuung für die Schulen dringend zu verbessern: Der Rat hat dazu vor mehr als einem Monat die notwendigen Beschlüsse gefasst. Wir BürgerNahen haben dabei durchgesetzt, lokale Unternehmen mit der EDV-Betreuung der städtischen Schulen unverzüglich zu beauftragen. Bisher ist unseres Wissens das noch nicht umgesetzt worden. Die Tätigkeit der Stadtverwaltung in diesem Punkt ist einfach zu langsam.“

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Unser BN-Fraktionsvorsitzender im Stadtrat Robert Koop (Foto lks.) schreibt heute in seinem Blog, dass er sich gefragt habe: Was kann, was muss unsere Stadt Lingen (Ems) tun, um negativen Corona-Folgen entgegenzutreten und sie zu reduzieren? Dazu hat er gleich eine Liste mit 20 Punkten veröffentlicht, wie denn unsere Stadt Lingen (Ems) mit den Problemen umgehen kann, die uns die Corona-Pandemie beschert hat. Er schreibt

Diese „20 Punkte“ stellen wir hier gern zur (kommunalpolitischen) Diskussion.

  1. Die Infektionszahlen in Kreis und Stadt müssen täglich offengelegt werden, einschließlich des Hinweises, wo sich Erkrankte infiziert haben. Es sind genügend Mitarbeiter/innen im Gesundheitsamt des Landkreises tätig oder dahin abgeordnet, dass dies möglich ist.
  2. Die Aufforderung an die öffentlichen Behörden: Feiert euch nicht für euren Einsatz, den man für normal und keineswegs außergewöhnlich halten muss, sondern strengt Euch noch mehr an, macht Überstunden und arbeitet, damit nicht Menschen mit ihrem Leben für Untätigkeit bezahlen.
  3. Jeder Coronatest braucht eine Genom-Sequenzierung, um die Ausbreitung des „englischen Virus“ B.1.1.7 zu stoppen. Die Genom-Sequenzierung ist  notwendig, weil sich inzwischen die Virusmutation immer mehr und vor allem in den benachbarten Niederlanden ausbreitet. Der zuständige Landkreis Emsland wird aufgefordert, diese Sequenzierung sicherzustellen.
  4. Die Stadt Lingen (Ems) hat so schnell wie möglich die Impfung aller Ü80-Einwohnerinnen und -Einwohner -auch derer, die nicht in Pflegeheimen leben- sowie aller hier arbeitenden Pflegekräfte, gerade auch die ambulanten oder häuslichen, vorzubereiten. Die Betroffenen und die Pflegedienste sind dazu anzuschreiben und für sie ist organisatorisch alles vorzubereiten, damit sie geimpft werden.
  5. Der aktuelle Einsatz von nur zwei Impfteams im Emsland ist zu wenig. Der Landkreis wird aufgefordert, die mobilen Impfteams deutlich aufzustocken.
  6. In der Stadt Lingen (Ems) ist eine private Teststation einzurichten, vorzugsweise im Medicus-Wesken, in der sich jede/r an jedem Werktag sofort testen kann. Die Stadt trägt die Kosten, die von Krankenkassen und Dritten nicht getragen werden.
  7. In alle Schulen und Kitas, Pflegeheime und Gemeinschaftseinrichtungen der Stadt Lingen (Ems) gehören sofort so viele Schnelltests, dass sie jederzeit und kostenlos für jede/n Bedienstete/n, Schüler/innen und Kindergartenkinder zur Verfügung stehen. In jeder dieser Einrichtungen ist das Personal instand zu setzen, diese Tests selbständig durchzuführen.
  8. Die Stadt Lingen (Ems) stellt für die Schüler/innen städtische Räumlichkeiten (Jugendzentren, Stadtteilzentren, Gaststätten, Ortsverwaltungen und dgl.) zur Verfügung, um Schüler/innen Homeschooling zu ermöglichen, die dies in ihren Wohnungen nicht oder nur unvollkommen ermöglichen. Die Schüler/innen werden dort in Abstimmung mit den Schulen ehrenamtlich bzw. durch hauptamtliche Personen oder Soloselbständige betreut und erhalten dort ein schultägliches Mittagessen.
  9. Jede/r Beschäftigte in Schulen, Kitas, Pflegeheimen sowie alle ambulanten Pflegekräfte sind auf Wunsch jederzeit sofort zu testen. Mit der Durchführung der Tests ist der Arbeitsmedizinische Dienst zu beauftragen. Die Stadt trägt die Testkosten, die von Krankenkassen und Dritten nicht getragen werden.
  10. Für den Besuch der Kitas wird ab Januar keine Gebühr erhoben, wenn die Kita geschlossen ist und die Kita-Betreuungsleistung nicht in Anspruch genommen wird.
  11. Die Super- und Verbrauchermärkte werden aufgefordert, spezielle Einkaufszeiten für Senior/innen Ü 60 anzubieten. Lingener/innen in diesem Alter können per Taxi zum Einkaufen in die teilnehmenden Einkaufsstätten fahren. Die Stadt zahlt bzw. erstattet die Taxikosten. Dasselbe gilt für Fahrten zu Impfzentren.
  12. Die Stadt Lingen (Ems) stellt den Einsatz großer Busse im LiLi-Stadtverkehr sowie in Abstimmung mit dem Landkreis beim Schüler/innentransport sicher, damit alle Fahrgäste die nötigen Abstände einhalten können.
  13. Die Stadt Lingen (Ems) fördert alle Restaurants und Cafés  im Stadtgebiet, sofern sie dem LWT angehören. Einkaufs- bzw. Verzehrgutscheine werden mit 25 % höchstens aber 50 Euro pro Person bezuschusst.
  14. Die Stadt Lingen (Ems) verstärkt personell die Heimaufsicht, und sie informiert in ihrer Muttersprache alle nichtdeutschen Einwohner/innen in Lingen (Ems) über die für sie bestehenden Möglichkeiten, sich und ihre Nächsten vor dem Coronavirus zu schützen.
  15. Die Stadt Lingen (Ems) stellt allen städtischen Schulen einschließlich der Schüler/innen alle gewünschten Mittel für die Ausstattung mit Hard- und Software für den Online-Unterricht unverzüglich zur Verfügung.
  16. Die Stadt Lingen (Ems) stellt über den LWT 1 Mio Euro für Miet-Ausfallbürgschaften bis maximal 5.000 Euro für bestehende Einzelhandelsbetriebe zur Verfügung, sofern sie Mitglied im LWT sind. Voraussetzung für eine Ausfallbürgschaft ist, dass die Vermieter auf ein Drittel der aktuellen Monatsmiete ab November 2020 rechtsverbindlich für mindestens drei Monate verzichten.
  17. Die Stadt Lingen (Ems) stellt einen Härtefonds von 250.000 Euro für Familien zur Verfügung, die durch die Corona-Pandemie in Not geraten sind. Über die Verwendung entscheidet auf Vorschlag der Stadtverwaltung eine Arbeitsgruppe des Ratsausschusses für Familie, Soziales und Integration.
  18. Die Stadt Lingen (Ems) stellt einen Härtefonds von 20.000 Euro für Wohnungslose  zur Verfügung, um ihnen Wohnungen zu vermitteln. Über die Verwendung entscheidet auf Vorschlag der Stadtverwaltung eine Arbeitsgruppe des Ratsausschusses für Familie, Soziales und Integration.
  19. Die Stadt Lingen (Ems) fördert über den LWT ab Februar 2021 Kulturschaffende und Soloselbständige, die in Lingen (Ems) wohnen, durch Vorab-Gagen bis zu 1.500 Euro/Monat. Dafür werden 150.000 Euro bereit gestellt.
  20. Die Stadtverwaltung berichtet 14-tägig schriftlich dem Rat der Stadt und der Bürgerschaft über die Entwicklung aller vorstehenden Punkte.

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Umgehend widersprochen hat die Stadtratsfraktion „Die BürgerNahen“ der kurzfristigen heutigen Absage der Sitzung des Lingener Ortsrates Schepsdorf. Am Nachmittag war dessen Mitgliedern eine kurze Nachricht aus dem Rathaus zugegangen: „Aufgrund der aktuellen Entwicklungen in Bezug auf die Corona-Pandemie wird die laut Terminspiegel für den 03. November 2020 vorgesehene Sitzung des Ortsrates Schepsdorf abgesagt. Eine Einladung zur nächsten Sitzung erfolgt rechtzeitig.“ Orts- und Stadtratsmitglied Sabine Stützung reagierte sofort mit diesem Protest:

Hallo,
ich vermisse eine inhaltliche Begründung. So ist dies nicht ausreichend! Ohne tragfähige Begründung ist die Absage nicht hinzunehmen und unterläuft den demokratischen Prozess.
Gruß
Sabine Stüting

Auf der Tagesordnung des Ortsrates Schepsdorf standen auch zwei Anträge der BN. Einer befasste sich mit dem Glasfaserausbaus im Ortsteil, dessen Ausbauweise in der Bevölkerung kritisiert wird. Hier sollte die Stadtverwaltung berichten und der Ortsrat debattieren. Besonders wichtig war aber, so Sabine Stüting,  ein Antrag zur Arbeit des Ortsrates in Coronazeiten; denn er behandelt die Aufrechterhaltung demokratischer Prozesse im Ortsrat.

Sehr geehrter Ortsbürgermeister,
lieber Hermann,
in einem Gesetz vom 15.07.2020 hat der Nieders. Landtag das Gesetz zur Änderung der niedersächsischen Rechtsvorschriften aus Anlass der COVID-19-Pandemie beschlossen. Es ist zwei Tage später im Gesetz- und Verordnungsballt des Landes veröffentlicht worden (GVBl. 2020, S.244 ff). Tags darauf trat es in Kraft. Es ändert auch das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz.
Unter anderem fügt es einen einen eigenen Paragraphen 182 ein. Er trägt die Überschrift „Sonderregelungen für epidemische Lagen“. In § 182 Abs. 2 Nr. 7 kann zur Bewältigung der epidemischen Lage … in den in § 94 [Nieders. Kommunalverfassungsgesetz] genannten Angelegenheiten anstelle des Ortsrates der Ortsbürgermeister … angehört werden.
§ 94 Nds. Kommunalverfassungsgesetz nennt diese Angelegenheiten: 1. Planung und Durchführung von Investitionsvorhaben in der Ortschaft, 2. Aufstellung, Änderung, Ergänzung und Aufhebung des Flächennutzungsplans sowie von Satzungen nach dem Baugesetzbuch (=Bebauungspläne), soweit sie sich auf die Ortschaft erstrecken, 3. Errichtung, Übernahme, wesentliche Änderungen und Schließung von öffentlichen Einrichtungen in der Ortschaft, 4. Um- und Ausbau sowie Benennung und Umbenennung von Straßen, Wegen und Plätzen in der Ortschaft, soweit keine Entscheidungszuständigkeit nach § 93 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 oder 3 besteht, 5. Veräußerung, Vermietung und Verpachtung von Grundvermögen der Gemeinde, soweit es in der Ortschaft liegt, 6. Änderung der Grenzen der Ortschaft, 7. Aufstellung der Vorschlagsliste für Schöffinnen und Schöffen sowie 8. Wahl der Schiedsperson des Schiedsamts, zu dessen Amtsbezirk die Ortschaft gehört.
Wenn in diesen Angelegenheiten der Ortsrat nicht angehört zu werden braucht sondern lediglich der Ortsbürgermeister, ist dies undemokratisch. Einschränkungen demokratischer Beteiligungsrechte in der Pandemie sind nämlich nur begründbar, wenn sie zwingend notwendig sind.
Die vergangenen Monate haben aber längst bewiesen, dass unser Ortsrat weiterhin gut arbeitet. Es ist also nicht notwendig, sein Votum durch die bloße Anhörung des Ortsbürgermeisters zu ersetzen.
Deshalb beantrage ich, folgenden Beschluss zu fassen:
1. Der Ortsrat hat seit Ausbruch der Pandemie seine Arbeitsfähigkeit bewiesen. Es bedarf keines Ersatzes der Anhörung des ganzen Ortsrats in den in § 94 Kommunalverfassungsgesetz genannten Angelegenheiten durch die Anhörung lediglich des Ortsbürgermeisters. Die epidemische Lage kann weiterhin problemlos bewältigt werden.
2. Sollte sich aber die Ausgangslage wesentlich ändern, fordert der Ortsrat den Ortsbürgermeister auf, vor einer von ihm angeforderten Stellungnahme zu einer in § 94 Nieders. Kommunalverfassungsgesetz genannten Angelegenheit die Mitglieder des Ortsrats vollständig und schriftlich über den Anhörungssachverhalt zu informieren und ihre Stellungnahme einzuholen. Dies kann im Umlaufverfahren und insbesondere mittels unverschlüsselter E-Mail oder im Ratsinformationssystem geschehen. Dazu sind die Einladungsfristen der Geschäftsordnung zu beachten.

Erst danach hat der Ortsbürgermeister seine Erklärung unter Beachtung des Votums der Mehrheit der Ortsratsmitglieder abzugeben. Sofern es ein Votum der Minderheit der Ortsratsmitglieder gibt, ist dies ebenfalls mitzuteilen.
Sofern die anderen Ortratsmitglieder das Thema noch beraten wollen, sollte in der nächsten Sitzung beraten und der Beschluss dann gefasst werden.
Mit freundlichen Grüßen
Sabine Stüting
Die BürgerNahen

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Die BürgerNahen wollen den Lingener Gastronomiebetrieben helfen. Denn Corona ist bekanntlich mit ganzer Wucht zurück. Davon besonders betroffen sind die Lokale der Lingener Gastwirte und Gastwirtinnen: „Wir müssen gemeinsam alles tun, um unsere Lingener Gastronomie-Betriebe trotz Corona über den Herbst, den Winter und das Frühjahr 2021 zu bringen!“, sagt BN-Ratsfrau Margitta Hüsken

Die Möglichkeit des Betreibens der Außengastronomie in der kalten Jahreszeit sind dabei für unsere Gastrobetriebe überlebenswichtig, da das Platzangebot im Innenbereich durch die Abstandsregeln deutlich reduziert ist und sich viele Gäste derzeit an der frischen Luft wohler fühlen. Vor allem ist das Ansteckungsrisiko im Außenbereich erheblich niedriger als in geschlossenen Räumen.

Margitta Hüsken: „Außergewöhnliche Zeiten erfordern außergewöhnliche Maßnahmen. Eine temporäre Lockerung der geltenden baurechtlichen Regelungen zum Betrieb der Außengastronomie kann dazu beitragen, die touristische wie gastronomische Infrastruktur aufrecht zu erhalten und Existenzen und Arbeitsplätze zu sichern.“ „Es ist Zeit, nun gemeinsam an einem Strang zu ziehen!“, sagte der stellv. BN-Fraktionsvorsitzende Marc Riße, als er am Montag fünf konkrete Vorschläge vorstellte, die nach dem Willen der BürgerNahen beschlossen und umgesetzt werden müssen. Riße: „Wir in Lingen müssen unseren ordnungspolitischen Spielraum nutzen. Das heißt wie andere Städten wollen wir BürgerNahen folgende Punkte für unsere Gastronomiebetriebe in die Beschlussgremien einbringen:

  1. Das Betreiben von Gastronomieflächen im Außenbereich soll über den Winter und bis zum Ende des kommenden Sommers 2021 unbürokratisch und ohne zusätzliche Kosten möglich sein.
  2. Die zeitlich beschränkte Lockerung geltender baurechtlicher Regelungen zur Außengastronomie soll Existenzen und Arbeitsplätze sichern. Bauliche Beschränlungen und Vorgaben bestehender Gestaltungsrichtlinien können temporär gesenkt werden, eine Positiv-/Negativ-Liste für geeignete Maßnahmen soll die Planung der Gastronomiebetriebe unterstützen. So kann bspw. auch bestimmt werden, dass die Gastronomiefläche nicht vollständig eingehaust werden darf, um den Charakter der Außengastronomie zu erhalten.
  3. Unsere Stadt sollte Schutzmaßnahmen gegen Wind, Regen und Kälte dulden und baurechtliche Vorgaben temporär senken, übrigens ohne Hüttenvorbauten incl. Foliencharme, Werbebanner und Blinklichtgewitter.
  4. Der Betrieb von Heizpilzen und anderen Beheizungsvorrichtungen soll erlaubt sein.
  5. Die Stadt bzw. der LWT soll die Gastronomen beraten, wo sie finanzielle Unterstützung von Investitionen und Kreditabsicherungen erhalten können. Ob darüber hinaus ein eigener Unterstützertopf geschaffen werden soll, ist zu prüfen.“

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Einen dringenden Hilferuf haben heute der Einzelhandel und die Gastronomie in der Lingener Innenstadt an die Fraktionen im Stadtrat geschickt. Die Vorsitzenden des LWT eV Dirk Iserlohe und Stefanie Neuhaus-Richter richteten einen öffentlichen Brief an die Stadtratsfraktionen. Hier das Schreiben im Wortlaut:

 

„Leider ist es nicht es nicht so, dass nun, wo unsere Geschäfte und Restaurants und Cafés wieder öffnen dürfen, alles wieder gut ist. Für die Gastronomie ist das leicht vorstellbar: Die halbe Zahl der Tische bedeutet halber Umsatz.

Die aktuelle, schwierige Situation für den Einzelhandel, die nicht so offensichtlich ist, möchten wir hier deutlich machen: Der Einzelhandel scheint bei flüchtiger Betrachtung weniger betroffen, da wir relativ schnell wieder öffnen konnten und die Mehrzahl der Flächen in Lingen nicht über 800m² groß sind. Doch in die Statistiken fließen die Lebensmittel – und Onlineumsätze ein, die während des Lockdowns bekanntermaßen Rekorde feierten.

Der stationäre Facheinzelhandel erzielte vor Corona aus 100 Euro Umsatz etwa 3 Euro Gewinn. Sinkt jedoch der Umsatz um mehr als 5%, rutscht der Händler in ein Defizit, da ein großer Teil des Ertrages zur Deckung von Fixkosten dient. Miete, Personalkosten (trotz Kurzarbeit nicht in dem Maße reduzierbar, wie der Umsatz wegbricht), Steuerberater und Versicherungen bleiben zunächst nahezu gleich -auch, wenn der Umsatzes sinkt. Im Rahmen des Lockdowns haben die Unternehmen der Lingener Innenstadt branchenunterschiedlich zwischen 10-20% ihres Jahresumsatzes verloren – für sich betrachtet schon eine betriebswirtschaftliche Katastrophe mit hohen Defiziten. Diese Defizite haben die Unternehmen in der Regel durch entsprechende staatlichen Kreditprogramme ausgleichen müssen, deren Kapitaldienst in den nächsten 10 Jahren den Spielraum für Investitionen nimmt und die Geschäfte auf das Äußerste belasten wird.

Noch mehr Sorge bereitet uns jedoch die aktuelle Entwicklung. Nach intensiven Austausch mit den Kollegen wissen wir, dass sich viele Unternehmen nach wie vor zwischen 40% und 70% ihres normalen Umsatzes bewegen, womit sie jeden Tag tiefer und tiefer in die roten Zahlen rutschen. Hinzu kommt, dass sich in den Innenstadtleitbranchen, dem Textil- und Schuhhandel, riesige Warenläger aufgebaut haben, die saisonal bedingt deutlich an Wert verloren haben. Diese werden inzwischen durch entsprechender Reduzierungen ohne Ertrag verkauft, um die wenigstens die kurzfristige Liquidität der Unternehmen zu sichern. Diese Entwicklungen gefährden unsere Unternehmen massiv in ihrer Existenz und damit eben auch die Arbeitsplätze und nicht zuletzt die Innenstadt in ihrem bisherigen Handelsbesatz und ihrer Attraktivität.

Schätzungen von Handelsexperten gehen davon aus, dass 20-30% der Facheinzelhändler in den kommenden zwei Jahren aufgeben müssen. An dieser Entwicklung ändert leider auch die Mehrwertsteuersenkung, die sicher ein positives Signal ist, nur zum Teil etwas. Die Menschen haben während des Lockdowns, belegbar und nachhaltig, ihr Einkaufsverhalten noch weiter in Richtung des Onlinehandels verlagert, der wiederum gleichermaßen von der Mehrwertsteuersenkung profitiert.

Um es ganz unverblümt zu sagen: Einigen Kollegen steht das Wasser bis zum Hals und wir brauchen so schnell es geht mehr Frequenz in unseren Geschäften.

Daher möchten wir an dieser Stelle auf eine wichtige, richtige und vor allem nachahmenswerte Initiative der CDU Rheine verweisen, die für ihre Bürger plant, die innerstädtischen Parkgebühren und die Tickets des ÖPNV bis zum Jahreswechsel entfallen zu lassen, um die innenstädtischen Geschäfte und Gastronomie erhalten zu können. Es ist wichtig, jetzt Impulse zu setzen, um die Verhaltensweisen der Konsumenten zu einem innenstädtischen Einkaufserlebnis zu animieren, bevor aus neuen Verhaltensweisen Gewohnheiten geworden sind.

Wir sind der Auffassung, dass die Rettung der innerstädtischen Geschäfte und Gastronomie langfristig die Lebensqualität der Bürger sichert und hoffen daher sehr auf die Unterstützung.

Wenn wir jetzt nicht tätig werden und sehr schnell alles Machbare realisieren, dann werden wir uns über einen Masterplan Innenstadt unter ganz anderen Prämissen unterhalten müssen.

Gerne stehen wir für Gespräche zur Verfügung und hoffen auf ein positives Feedback.
Mit freundlichen Grüßen
Dirk Iserlohe Stefanie Neuhaus-Richter
Vorsitzender LWT e.V. stell. Vors. LWT e.V.

 

Unsere Fraktion „Die BürgerNahen“ hat die LWT-Vorstandsmitglieder sofort zu einem Gespräch eingeladen. Das sowie das Schreiben selbst dürften auch die übrigen Stadtratsfraktionen zu entsprechenden Einladungen veranlassen. Unsere Antwort:

 

Lieber Dirk, sehr geehrte Frau Neuhaus-Richter,

wir stimmen Ihrer Bewertung zu, dass die Situation im Einzelhandel der Innenstädte dramatisch ist. Bei den Beratungen in den letzten drei Monaten haben wir mehrfach unser Unverständnis darüber zum Ausdruck gebracht, dass die Super- und Verbrauchermärkte vor den Toren des Stadtzentrums geöffnet bleiben durften, die kleinen Einzelhandelsgeschäfte aber nicht. Wir halten auf dem Hintergrund des Corona-Krise auch die Expansionspläne bei BvL sowie die etwa zweijährige Großbaustelle der Sparkasse für ein Hindernis der Erholung der Innenstadtbetriebe.

Für die Innenstadt-Gastronomie haben wir eine Ausdehnung der Außenflächen angeregt, die dann auch gekommen ist. Die Ideen der CDU-Rheine sind allemal diskussionswürdig.

Ihr Angebot zum Gespräch greifen wir daher sehr gern auf…

Mit freundlichen Grüßen
Die BürgerNahen – Stadtratsfraktion
Robert Koop, Vors.

 

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