Das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen (OVG) hat mit Beschluss vom 19.05.2020 eine Berufung der unabhängigen Wählergemeinschaft „Die BürgerNahen“ nicht angenommen. Die BN hatte sich dagegen gewehrt, dass 2016 nachträglich die Satzung der drei Lingener kommunalen Eigenbetriebe geändert worden war.
Bis dahin konnten in das jeweilige Aufsichtsgremium auch Fachleute entsendet werden, die kein Ratsmandat hatten.