Bei den Kommunalwahlen vor zwei Wochen hat die CDU in Lingen zum ersten Mal seit dem 2. Weltkrieg die absolute Mehrheit verloren. Das niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz, das die Sitzverteilung in Ausschüssen regelt, soll aber jetzt novelliert werden. Dann aber behalten die Christdemokraten in allen Ausschüssen und im wichtigen Verwaltungsausschuss („VA“) ihre verlorene Mehrheit. Die FDP lehnt das Gesetzesvorhaben ab. Der NDR berichtet:
„Sie fürchtet, dass kleine Parteien an Bedeutung verlieren. FDP-Fraktionschef Stefan Birkner hat am Mittwoch die Abgeordneten der Regierungskoalition von SPD und CDU deshalb aufgefordert, von der geplantes Gesetzesänderung Abstand zu nehmen. Sie könnte dazu führen, dass in den kommunalen Vertretungen kleinere Parteien und Einzelbewerber in den wichtigen Gremien der politischen Willensbildung in vielen Fällen nicht mehr stimmberechtigt seien, so Birkner.
Die Novelle des Kommunalverfassungsgesetzes soll unter anderem die Verteilung der Sitze in Fachausschüssen neu regeln. Geplant ist, das Sitzverteilungsverfahren bei der Bildung von Ausschüssen der kommunalen Vertretungen auf das d’Hondtsche Höchstzahlverfahren umzustellen. Dieses Verfahren erscheine eher geeignet, stabile Mehrheitsverhältnisse in den Ausschüssen zu gewährleisten als das bisherige Verfahren Hare-Niemeyer, heißt es.
„Die Pläne von SPD und CDU, nach der Kommunalwahl das Auszählverfahren für die Ausschüsse in den Räten und Kreistagen zu ihren Gunsten zu verändern, offenbart ein fragwürdiges Demokratieverständnis“, sagte Birkner. Die FDP sei bei den Kommunalwahlen in vielen kommunalen Vertretungen deutlich gestärkt worden. Trotz des Zugewinns an Mandaten solle „nun das Stimmrecht in den Ausschüssen genommen werden“, beklagt Birkner.
Das d’Hondtsche Höchstzahlverfahren, von dem belgischen Professor der Rechtwissenschaften Victor d’Hondt (1841-1901) entwickelt, ist ein Berechnungsmodus für die Verteilung der Sitze in Parlamenten und Gemeindevertretungen bei der Verhältniswahl. Dabei werden die für die einzelnen Wahlvorschläge (Parteien, und Listen) abgegebenen gültigen Stimmen nacheinander durch eins, zwei, drei und so weiter geteilt. Aus den Ergebnissen entsteht für jede Partei eine Zahlenreihe. Die Partei mit der höchsten Zahl erhält das erste Mandat. Für die zweithöchste Zahl gibt es wieder ein Mandat. Dieses Vorgehen wird so lange fortgesetzt, bis alle zu vergebenen Mandate verteilt sind.
Vorteil dieses Verfahrens: Es ist einfach anzuwenden, alle Mandate werden in einem Gang vergeben. Nachteil: Es bevorzugt große Gruppen, so die Kritik – vor allem, wenn insgesamt wenig Mandate zu vergeben sind. Bei dem nach dem Engländer Thomas Hare (1806-1891) und dem deutschen Mathematiker Horst Niemeyer (1931-2007) benannten Verfahren wird zur Errechnung der Sitzzahl zunächst die Stimmenzahl der einzelnen Parteien – sofern sie die Fünf-Prozentklausel überwunden haben – mit den zu vergebenden Parlamentssitzen multipliziert und das Produkt durch die Gesamtzahl der Stimmen aller Parteien geteilt; die dabei verbleibenden Restsitze werden in der Reihenfolge der höchsten Zahlen hinter dem Komma an die Parteien vergeben.
Nachteil: Nicht alle Sitze werden in einem Rechengang vergeben. Die restlichen Sitze werden in einem zweiten Schritt nach der Größe des Restes aufgeteilt. Die Parteien mit den höchsten Nachkomma-Anteilen erhalten auf diese Weise die restlichen Mandate. Im Zweifelsfall werden so kleinere Parteien begünstigt. Das Verfahren nach Hare und Niemeyer löste das d’Hondtsche Verfahren seit 1985 fast überall in der Bundesrepublik Deutschland ab.“