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Die BürgerNahen wollen den Lingener Gastronomiebetrieben helfen. Denn Corona ist bekanntlich mit ganzer Wucht zurück. Davon besonders betroffen sind die Lokale der Lingener Gastwirte und Gastwirtinnen: „Wir müssen gemeinsam alles tun, um unsere Lingener Gastronomie-Betriebe trotz Corona über den Herbst, den Winter und das Frühjahr 2021 zu bringen!“, sagt BN-Ratsfrau Margitta Hüsken

Die Möglichkeit des Betreibens der Außengastronomie in der kalten Jahreszeit sind dabei für unsere Gastrobetriebe überlebenswichtig, da das Platzangebot im Innenbereich durch die Abstandsregeln deutlich reduziert ist und sich viele Gäste derzeit an der frischen Luft wohler fühlen. Vor allem ist das Ansteckungsrisiko im Außenbereich erheblich niedriger als in geschlossenen Räumen.

Margitta Hüsken: „Außergewöhnliche Zeiten erfordern außergewöhnliche Maßnahmen. Eine temporäre Lockerung der geltenden baurechtlichen Regelungen zum Betrieb der Außengastronomie kann dazu beitragen, die touristische wie gastronomische Infrastruktur aufrecht zu erhalten und Existenzen und Arbeitsplätze zu sichern.“ „Es ist Zeit, nun gemeinsam an einem Strang zu ziehen!“, sagte der stellv. BN-Fraktionsvorsitzende Marc Riße, als er am Montag fünf konkrete Vorschläge vorstellte, die nach dem Willen der BürgerNahen beschlossen und umgesetzt werden müssen. Riße: „Wir in Lingen müssen unseren ordnungspolitischen Spielraum nutzen. Das heißt wie andere Städten wollen wir BürgerNahen folgende Punkte für unsere Gastronomiebetriebe in die Beschlussgremien einbringen:

  1. Das Betreiben von Gastronomieflächen im Außenbereich soll über den Winter und bis zum Ende des kommenden Sommers 2021 unbürokratisch und ohne zusätzliche Kosten möglich sein.
  2. Die zeitlich beschränkte Lockerung geltender baurechtlicher Regelungen zur Außengastronomie soll Existenzen und Arbeitsplätze sichern. Bauliche Beschränlungen und Vorgaben bestehender Gestaltungsrichtlinien können temporär gesenkt werden, eine Positiv-/Negativ-Liste für geeignete Maßnahmen soll die Planung der Gastronomiebetriebe unterstützen. So kann bspw. auch bestimmt werden, dass die Gastronomiefläche nicht vollständig eingehaust werden darf, um den Charakter der Außengastronomie zu erhalten.
  3. Unsere Stadt sollte Schutzmaßnahmen gegen Wind, Regen und Kälte dulden und baurechtliche Vorgaben temporär senken, übrigens ohne Hüttenvorbauten incl. Foliencharme, Werbebanner und Blinklichtgewitter.
  4. Der Betrieb von Heizpilzen und anderen Beheizungsvorrichtungen soll erlaubt sein.
  5. Die Stadt bzw. der LWT soll die Gastronomen beraten, wo sie finanzielle Unterstützung von Investitionen und Kreditabsicherungen erhalten können. Ob darüber hinaus ein eigener Unterstützertopf geschaffen werden soll, ist zu prüfen.“

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