Das Thema Abwassergebühren in Lingen wird momentan durch eine Klage am Verwaltungsgericht Osnabrück in den Fokus des öffentlichen Interesses gerückt.
Müssen die Lingener Bürger nach dem Urteil künftig also weniger Abwassergebühren zahlen?
Wahrscheinlich nicht. Jedenfalls nicht unter Berücksichtigung des im Ratsinfo-Systems hinterlegten Protokolls der Ratssitzung vom 16.12.2010 mit Stellungnahme des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport. Das Ministerium stellt fest, dass die Gebührenkalkulation der Stadt Lingen aufgrund der Mischkalkulation von Herstellungs-/Anschaffungskosten und Wiederbeschaffungszeitwert nicht rechtens ist.
Das NKAG lässt alternativ die Abschreibung auf Basis der Herstellungskosten oder auf Basis des Wiederbeschaffungszeitwertes zu. Die Wahl der Abschreibungsform liegt im Ermessen des Rates.
Die Abschreibung auf der Grundlage eines Zwischenwertes ist nach Auffassung des Nds. Innenministeriums nicht zulässig (Anlage 2).
Die Beibehaltung der „rechtswidrigen“ Gebührenabrechnung führt zu einer Unterdeckung von 1,9 Mio EUR für den Zeitraum 2011 bis 2015.
Die BN sind sicher, dass die Fraktionen im Rat die bevorstehende Gebührenerhöhung erst nach der Kommunalwahl beschließen. So wundert es nicht, dass die Ratsmitglieder die Mitteilungsvorlage mit den brisanten Informationen lediglich zur Kenntniss genommen haben und für 2011 am alten Gebührenmodell festhalten wollen. Denn mit schlechten Nachrichten gewinnt man keine Wahl.
Fazit: Das Lingener Abwasser stinkt erst nach der Kommunalwahl so richtig!
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