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Die Fraktion ‚Die BürgerNahen‘ im Rat der Stadt Lingen (Ems) hatte um Aufnahme des Tagesordnungspunktes zu den verkaufsoffenen Sonn- und Feiertagen für die nächste Ratssitzung gebeten. Wir schlagen nunmehr vor, den folgenden Entschließungstext gemeinsam im Rat zu verabschieden.

Entschließung

Der Rat der Stadt Lingen (Ems) sieht auf der Grundlage Jahrtausende alter religiöser und kulturgeschichtlicher Festlegungen in Sonn- und Feiertagen notwendige Ruhetage als Ankerpunkt und Taktgeber für den Wochenablauf. Arbeitsfreie Sonn- und Feiertage schaffen Raum für Gemeinschaftsaktivitäten in der Familie, im Freundeskreis, in der Nachbarschaft sowie darüber hinaus. Sie stärken den sozialen Zusammenhalt unserer Gesellschaft, da er allen Menschen ermöglicht, am sozialen, kulturellen und sportlichen Leben teilzunehmen und sich ehrenamtlich zu engagieren. Außerdem sind sie gelebter Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern.

Der Rat der Stadt Lingen (Ems) begrüßt daher grundsätzlich die allgemeine Sonn- und Feiertagsruhe.

Der Rat der Stadt Lingen (Ems) hält zugleich verkaufsoffene Sonn- und Feiertage als Ausnahme in dem Rahmen und Umfang für vertretbar und richtig, in dem das gültige Nieders. Gesetz über Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten für die Stadt Lingen (Ems) solche Ausnahmen zulässt, gegenwärtig also vier verkaufsoffene Sonn- und Feiertage. Voraussetzung für die Öffnung an Sonn- und Feiertagen ist dabei, dass nicht der Verkauf im Vordergrund steht, sondern die Ladenöffnung im Zusammenhang mit Veranstaltungen erfolgt, die prägende Wirkung für den öffentlichen Charakter des Tages entfalten.

Der Rat der Stadt Lingen (Ems) stellt fest, dass die traditionellen verkaufsoffenen Sonn- und Feiertage anlässlich der Frühlings- und der Herbstkirmes sowie des Altstadtfestes den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

Der Rat der Stadt Lingen (Ems) unterstreicht, dass aus diesen Gründen in den Mittelpunkt verkaufsoffener Sonn- und Feiertage entsprechende Veranstaltungen zu stellen und durchzuführen sind, vor allem solche sportlicher, kultureller und geselliger Art. Dem entsprechen keine Veranstaltungen, in denen das ‚Shopping’ im Mittelpunkt steht.

Der Rat der Stadt Lingen (Ems) fordert die Lingener Verbände und Vereine, zuvörderst den LWT, auf, verkaufsoffene Sonn- und Feiertage entsprechend zu gestalten. Er bittet die Verwaltung um regelmäßigen und rechtzeitigen Bericht über die Gestaltung geplanter verkaufsoffener Sonn- und Feiertage.

Der Rat der Stadt Lingen (Ems) fordert den Nieders. Landesgesetzgeber auf, im Sinne der Bedeutung der Sonn- und Feiertagsruhe das Nieders. Gesetz über Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten so zu novellieren, dass Mittel- und Kleinstädte gegenüber Großstädten nicht benachteiligt werden.

Der Rat der Stadt Lingen (Ems) beauftragt den Oberbürgermeister, mit den Gewerkschaften wie den Wirtschaftsverbänden frühzeitig und vertrauensvoll die Durchführung verkaufsoffener Sonntage abzustimmen. Er beauftragt ihn außerdem, mit den Nachbarstädten und -gemeinden im Landkreis Emsland und der Grafschaft Bentheim Gespräche zu führen, um die Termine verkaufsoffener Sonn- und Feiertage in der Region aufeinander abzustimmen.

 

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